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Hard- und Software für Studierende

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Den Studierenden wird zu Beginn des Studiums
ein Computer zu Sonderkonditionen bereit gestellt, der nach Beendigung der Studienzeit
ins Eigentum der Studierenden übergeht. Die HFTG stellt für
die Ausbildungsdauer unentgeltlich die notwendige Software und Peripherie-Geräte
zur Verfügung. |
Austritt

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Der Austritt kann nur gemäss den Bestimmungen des Schulreglements
der HFTG erfolgen. Schulgelder werden bei vorzeitigem Austritt nur in besonderen
und unverschuldeten Fällen teilweise zurückerstattet. Bei Wiederaufnahme
des Studiums ist eine neue Anmeldung erforderlich. |
Promotion

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Aufgrund jedes Semesterzeugnisses wird promoviert, wer die Bedingungen gemäss Promotionsordnung des Schulreglements der HFTG erfüllt. Das Schulreglement wird den Studierenden zu Beginn des Studiums abgegeben. |
Kurskosten

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Studierende aus Kantonen, welche mit Bezug auf die HFTG dem "Regionalen Schulabkommen Zentralschweiz RSZ" und/oder der "Interkantonalen Fachschulvereinbarung FSV" beigetreten sind, zahlen Fr. 500.- pro Semester. Studierende aus den übrigen Kantonen Fr. 4‘000.- pro Semester. Studierende aus dem Ausland Fr. 8‘000.- pro Semester. Weitere Kosten: siehe Broschüre. |
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